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SchweißNorm
Wissen

Schweißgeräte-Prüfung: UVV-Prüfung und Kalibrierung im Schweißbetrieb

Hinter „Schweißgerät prüfen“ stehen zwei verschiedene Pflichten: die elektrische Sicherheitsprüfung aus dem Arbeitsschutz und die Instandhaltung und Kalibrierung aus der Qualitätssicherung. Sie haben verschiedene Grundlagen, verschiedene Prüfer und verschiedene Nachweise.

Zwei Prüfungen, zwei Grundlagen

Die UVV-Prüfung fragt, ob von der Schweißstromquelle eine elektrische Gefahr ausgeht. Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung; sie verpflichten den Unternehmer bzw. Arbeitgeber, der Schweißgeräte einsetzt.

Die Instandhaltung und Kalibrierung fragt, ob die Einrichtung so funktioniert und anzeigt, wie es die Schweißanweisung voraussetzt. Grundlage ist bei zertifizierten Betrieben die Qualitätsnorm ISO 3834 — mit unterschiedlicher Tiefe je nach Teil.

UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV

Nach § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 sorgt der Unternehmer dafür, dass elektrische Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden — vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung legt dieselbe Aufgabe in die Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber ermittelt Art, Umfang und Fristen der Prüfungen so, dass das Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann (§ 3 Abs. 6). Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, lässt er wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person nach diesen Fristen prüfen (§ 14 Abs. 2). Das Ergebnis wird aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt (§ 14 Abs. 7).

Als Richtwert nennen die Durchführungsanweisungen zu § 5 der DGUV Vorschrift 3 in Tabelle 1B für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 % erreicht, kann die Frist entsprechend verlängert werden — als Maximalwert gilt in Fertigungsstätten und Werkstätten ein Jahr.

Für Schweißstromquellen gilt eine Besonderheit: Die DGUV Information 203-070 (Ausgabe April 2026, Abschnitt 7.5) nennt für Lichtbogen-Schweißeinrichtungen zusätzliche Prüfschritte, ein spezielles Prüfgerät und weitergehende Kenntnisse und verweist für die Prüfgrundlagen auf die Norm VDE 0544-4 (DIN EN 60974-4). Schweißleitungen müssen danach mindestens der Qualität H01N2-D oder H01N2-E entsprechen.

Einrichtungen nach ISO 3834: Liste, Instandhaltung, neue Geräte

ISO 3834-2:2021 verlangt eine Liste der wesentlichen Fertigungseinrichtungen (Abschnitt 9.2); übrige Einrichtungen wie die Stromquellen genügen dort mit ihrer ungefähren Gesamtzahl je Art. Für die Instandhaltung fordert die Norm dokumentierte Pläne (Abschnitt 9.5). Sie sollen die Teile der Einrichtung erfassen, die die Größen der Schweißanweisung steuern; als Beispiele nennt die Norm unter anderem den Zustand von Ampere- und Voltmetern und Durchflussmessern, von Kabeln, Schläuchen und Verbindern sowie von Drahtvorschub und Seelen. Schadhafte Einrichtungen dürfen nicht verwendet werden.

Neue oder überholte Einrichtungen werden nach der Aufstellung auf ihre Funktion geprüft und die Prüfung dokumentiert, soweit zutreffend (Abschnitt 9.4). ISO 3834-3:2021 ist knapper: Die Einrichtung muss geeignet und ordnungsgemäß instand gehalten sein, Aufzeichnungen über die Instandhaltung werden empfohlen (Abschnitt 9.3). ISO 3834-4:2021 verlangt nur, dass die Schweißeinrichtung verfügbar und funktionsfähig gehalten wird (Abschnitt 9).

Kalibrieren und Validieren nach ISO 3834-2

Nach ISO 3834-2:2021, Abschnitt 16, ist der Hersteller für die geeignete Kalibrierung oder Validierung der Mess-, Überwachungs- und Prüfeinrichtungen verantwortlich; alle Einrichtungen, mit denen die Qualität der Konstruktion beurteilt wird, werden in festgelegten Abständen kalibriert oder validiert. Die Norm stellt zugleich klar, dass eine kalibrierte Schweißeinrichtung den Hersteller nicht davon entbindet, das Arbeiten nach Schweißanweisung zu prüfen.

Eine Frist nennt die Norm nicht. Das Merkblatt DVS 0714 (Ausgabe 01/2023) gibt für Messeinrichtungen an Schweißgeräten im Allgemeinen 12 Monate an, bei wenig benutzten Geräten (unter 30 % der jährlichen Nutzungsdauer) bis zu 24 Monate — mit dem Zusatz „Die Festlegung muss der Hersteller treffen“; Hersteller ist im Sprachgebrauch der ISO 3834 der schweißende Betrieb. Als Einflussfaktoren nennt das Merkblatt die Empfehlung des Geräteherstellers, Messabweichungen im vorangegangenen Intervall, die Art der Anwendung, etwa auf der Baustelle, sowie Häufigkeit und Art der Benutzung.

In der Übersicht von ISO 3834-1:2021, Anhang A (informativ), ist die Kalibrierung oder Validierung für Teil 2 gefordert, für Teil 3 nur, falls gefordert, und für Teil 4 ohne spezifische Anforderung. Die Begriffe erläutert DVS 0714 unter Verweis auf ISO 17662: Kalibrieren stellt die Messabweichung zwischen der Anzeige am Schweißgerät und einem Vergleichsnormal fest, Validieren bestätigt durch einen objektiven Nachweis, dass die Anforderungen eines bestimmten Gebrauchs erfüllt sind. Schweißtechnische Einrichtungen sind nach dem Merkblatt im Allgemeinen nicht eichpflichtig.

Was als Nachweis vorliegt

  • UVV-Prüfung: Aufzeichnung mit Art und Umfang der Prüfung, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person, aufbewahrt mindestens bis zur nächsten Prüfung (BetrSichV § 14 Abs. 7); auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch zu führen (DGUV Vorschrift 3, § 5 Abs. 3).
  • ISO 3834-2: Liste der wesentlichen Einrichtungen (Abschnitt 9.2), Instandhaltungsplan (Abschnitt 9.5) und Aufzeichnungen über die Instandhaltung (Abschnitt 18 e).
  • Kalibrierung: nach DVS 0714 ein Kalibrierschein mit Typ oder Nummer des Geräts und Zeitpunkt der nächsten Kalibrierung, aufbewahrt mindestens bis zur nächsten Kalibrierung; den Nachweis erbringt nach dem Merkblatt entweder eine Kalibrierplakette am Gerät mit Monat und Jahr der nächsten Kalibrierung oder die Vorlage des Kalibrierscheins.

Die Anwendung führt Messmittel mit Kalibrierintervall und Nachweis — vom Schweißstromquellen-Check bis zum Temperaturmessgerät. Zu den Funktionen. Wie die Prüfmittelüberwachung nach ISO 9001 aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag Prüfmittelüberwachung nach ISO 9001.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Schweißgeräte geprüft werden?

Eine feste Frist für Schweißgeräte nennt weder die DGUV Vorschrift 3 noch die Betriebssicherheitsverordnung: Der Arbeitgeber legt die Fristen in der Gefährdungsbeurteilung so fest, dass das Gerät bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann (BetrSichV § 3 Abs. 6). Als Entscheidungshilfe nennen die Durchführungsanweisungen zu § 5 der DGUV Vorschrift 3 in Tabelle 1B für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einen Richtwert von 6 Monaten; liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 %, kann die Frist verlängert werden, in Fertigungsstätten und Werkstätten bis zum Maximalwert von einem Jahr.

Was ist die UVV-Prüfung für Schweißgeräte?

Gemeint ist die wiederkehrende Prüfung auf ordnungsgemäßen elektrischen Zustand nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“). Für Lichtbogenschweißeinrichtungen verweist die DGUV Information 203-070 auf die Prüfgrundlagen in VDE 0544-4 (DIN EN 60974-4); Schweißstromquellen brauchen danach zusätzliche Prüfschritte und ein spezielles Prüfgerät.

Ersetzt die UVV-Prüfung die Kalibrierung?

Nein. Die UVV-Prüfung beurteilt die elektrische Sicherheit. Die Kalibrierung oder Validierung beurteilt, ob Anzeigen und Messmittel die Werte liefern, nach denen geschweißt wird — sie ist eine Qualitätsanforderung aus ISO 3834-2:2021, Abschnitt 16, und kein Arbeitsschutzthema.

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